Häufig gestellte Fragen zur Podologie
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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine podologische Behandlung?
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die podologische Therapie gesetzlich Versicherter bei krankhaft veränderten Füßen aufgrund von: Diabetes mellitus, Neuropathie, Querschnittsyndrom
- Hierbei ist die Verordnungsgebühr von 10 Euro und die gesetzliche Zuzahlungspflicht (10% der Behandlungskosten) vom Patienten selbst zu tragen. Bei Zuzahlungsbefreiungen entfällt diese Pflicht.
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Wie ist die Abrechnung bei privat Versicherten Patienten?
Ob die private Krankenversicherung und ggf. Bei Beihilfeberechtigten Ihre Beihilfestelle podologische Leistungen anerkennt und bezahlt, richtet sich nach Ihren Versicherungsinhalten. Diese sind je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich. Die Kosten werden nach der Behandlung direkt bezahlt und Sie können je nach Behandlungseinheiten die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig! Hierzu benötige ich ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Privatpersonen (Selbstzahler) können eine medizinische Leistung in Anspruch nehmen, müssen jedoch selbst die Kosten der Behandlung tragen. Auch hier benötige ich ein blaues Rezept/ Privatrezept ihres behandelnden Arztes.
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Ist die Orthonyxiebehandlung eine Eigenleistung?
Seit 01.07.2022 werden die Kosten der Nagelkorrektur mittels Klebe-, Kunststoff-oder Drahtspange durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen.